Datenschutz

1. Überblick und Geltungsbereich

Diese Datenschutzinformation enthält die gemäß Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung 2017/679/EU (DSGVO) erforderlichen Informationen und erläutert, wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. 

Die folgende Datenschutzinformation gilt für die Nutzung des Hinweisgebersystems der ADAC Versicherung AG, bestehend aus dem Hinweisgeberportal „Tell-Me-VES“, sowie den Meldekanälen E-Mail, Post und persönlicher Kontakt. Wir bieten mit dem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Meldungen zu potenziellen Gesetzes- oder Richtlinienverstößen zu relevanten Compliance-Themen abzugeben. Hierzu gehören bspw. neben Meldungen zu möglichen wirtschaftskriminellen Handlungen, wie Korruption, Betrug und Untreue, auch solche zu möglichen Menschenrechts- sowie Umweltrechtsverletzungen.

Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem der ADAC Versicherung AG verantwortungsvoll, da Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen eine Person schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen können. 

Alle Inhalte wenden sich an und gelten für alle Geschlechter (w/m/d). Soweit grammatikalisch männliche, weibliche oder neutrale Personenbezeichnungen verwendet werden, dient dies allein der besseren Lesbarkeit.


2. Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen

Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind:


Im Folgenden werden die angegebenen Gesellschaften, die Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind, als "ADAC Versicherung AG" bezeichnet. 


3. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Die Datenschutzbeauftragte der ADAC Versicherung AG und deren mehrheitlicher Tochtergesellschaften erreichen Sie unter 

ADAC Versicherung AG

Datenschutzbeauftragte

Hansastraße 19

80686 München

E-Mail: dsb-mail(at)adac.de


4. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenkategorien, Datenquelle, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer) 

Die Nutzung des Hinweisgebersystems der ADAC Versicherung AG erfolgt auf freiwilliger Basis und ist anonym möglich. Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die uns hinweisgebende Personen im Rahmen ihrer Meldung oder der anschließenden Kommunikation übermitteln. Fallen diese Meldungen unter das Hinweisgeberschutzgesetz unterliegen sie dem gesetzlichen Vertraulichkeitsschutz. Selbstverständlich behandeln wir auch die Meldungen außerhalb des Hinweisgeberschutzgesetzes als vertraulich. Der Vertraulichkeitsschutz entfällt jedoch, falls Meldungen unrichtige Informationen enthalten und dies auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der hinweisgebenden Person beruht.

Bei Meldungsabgabe und in der weiteren Kommunikation können Dateianhänge übermittelt werden. Es ist zu beachten, dass auch diese Dateianhänge personenbezogene Daten enthalten können, die gegebenenfalls zu schwärzen sind. Meldungen, die per E-Mail an uns gesandt werden, sollten Sie verschlüsseln.

a. Datenkategorien

Die Kategorien der verarbeiteten Daten ergeben sich aus der jeweiligen Meldung.

Bei der Abgabe einer Meldung erheben wir – wenn nicht anonym gemeldet – folgende personenbezogene Daten und Informationen der hinweisgebenden Person, der gemeldeten Person bzw. der von der Meldung betroffenen Person(en) sowie weiterer Personen (soweit sie von der Meldung umfasst sind, z.B. Zeugen und/oder Dritte wie Kunden, Lieferanten, Kollegen oder Geschäftspartner):

  • Kontaktdaten (sofern Sie diese zur Verfügung stellen); 
  • Sonstige personenbezogene Daten, die in der Meldung genannt sind, wie etwa der Name, die Mitgliedsnummer, Geschäftsbeziehungen, Zugehörigkeit zum ADAC, Dokumente (z.B. Verträge, Rechnungen), Kommunikationsdaten;
  • Mögliche Kategorien von Daten können auch besonders sensible Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO sein. Zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten gehören z.B. Gesundheitsdaten oder Daten aus denen politische Meinungen oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen.


b. Datenquelle

Wir erhalten Daten, welche entweder im Rahmen einer Meldung an uns übermittelt oder von uns bei Aufklärungsmaßnahmen erhoben werden.

c. Zwecke

Vertrauliche Meldewege für Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten oder sonstige Dritte mit Bezug zur ADAC Versicherung AG zu bieten, helfen der ADAC Versicherung AG dabei, mögliches Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken, zu stoppen und Schaden jeglicher Natur von der ADAC Versicherung AG abzuwenden.

Die ADAC Versicherung AG verarbeitet die personenbezogenen Daten daher zum Zwecke der Untersuchung der Meldungen, um Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien/Vorgaben zu verhindern, aufzudecken und/oder Folgemaßnahmen (wie Maßnahmen zur Prüfung der Stichhaltigkeit der in der Meldung erhobenen Behauptungen und gegebenenfalls zum Vorgehen gegen den gemeldeten Verstoß unter anderem durch interne Nachforschungen, Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen, Maßnahmen zur (Wieder-)Einziehung von Mitteln oder Abschluss des Verfahrens) vorzunehmen.

Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betreibt die ADAC Versicherung AG ein digitales Beschwerdeverfahren. Dieses Beschwerdeverfahren ist Bestandteil des LkSG-Risikomanagements und ermöglicht es hinweisgebenden Personen sicher und vertrauensvoll auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen (§ 8 LkSG). Ziel ist es, Aufdeckung und Prävention wesentlicher Risiken und Verletzungen entlang der Lieferkette zu gewährleisten.

d. Rechtsgrundlage

Für Meldungen im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 3 S. 1 DSGVO i. V. m. § 10 HinSchG (für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO i. V. m. § 10 S. 2, S. 3 HinSchG und § 22 Abs. 2 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)).

Für sonstige Meldungen, die nicht unter das HinSchG fallen, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (für besondere Kategorien personenbezogener Daten i. V. m. Art.  9 Abs.  2 lit. a DSGVO). Die ADAC Versicherung AG hat ein berechtigtes Interesse daran sicherzustellen, dass Verstöße gegen Gesetz, Recht und interne Richtlinien in angemessener Weise und zügig abgestellt werden, um die ADAC Versicherung AG sowie deren Versicherungsnehmer, Kunden und Dritte vor den Folgen und Auswirkungen von rechtswidrigem oder unzulässigem Verhalten zu schützen.

Betrifft eine Meldung menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. § 8 LkSG. Soweit hierbei besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO betroffen sind, erfolgt deren Verarbeitung zusätzlich auf Basis von Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO i. V. m. § 8 LkSG.

Meldungen, die irrtümlich an das Hinweisgebersystem adressiert werden wie Mitgliederbeschwerden, übermitteln wir an den zuständigen Service gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt darin, dass Ihre Anfrage schnellstmöglich beantwortet wird. Sollte eine irrtümlich an das Hinweisgebersystem adressierte Meldung besondere personenbezogene Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO enthalten, basiert die Verarbeitung auf einer von Ihnen erteilten Einwilligung durch die zuständige Stelle im ADAC. 

Weitere Rechtsgrundlage für alle Meldungen kann auch Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO sein. Die ADAC Versicherung AG verarbeitet ggf. in Einzelfällen personenbezogene Daten von Ihnen, wenn dies im Zusammenhang mit der Verteidigung, Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen der ADAC Versicherung AG erforderlich ist.

5. Speicherdauer

a. Speicherung der Daten zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen 

Personenbezogene Daten werden gespeichert, soweit und solange die ADAC Versicherung AG dazu gesetzlich verpflichtet ist. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.

b. Speicherung im Zusammenhang mit der Verteidigung, Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen

Für diese Speicherung gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

c. Meldungen

Für Meldungen im Anwendungsbereich des HinSchG beträgt die Speicherfrist grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem HinSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

6. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten

Um die in Ziffer 4. beschriebenen Zwecke zu erfüllen, übermittelt die ADAC Versicherung AG Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger: 

  •  an rechtliche Berater oder zuständige Behörden oder 
  • an die ADAC Compliance Service GmbH.


Die Übermittlung von Informationen zu einem gemeldeten Vorfall erfolgt, soweit dies für oder im Rahmen der Bearbeitung von Meldungen und zu treffenden Folgemaßnahmen erforderlich ist.

7. Drittlandübermittlung

Die ADAC Versicherung AG plant keine Übermittlung in einen Drittstaat. 

8. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall (einschließlich Profiling)

Die ADAC Versicherung AG setzt keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß Art. 22 DSGVO ein.

9. Ihre Datenschutzrechte

  • Recht auf Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, die geplante Speicherdauer und die Herkunft Ihrer nicht direkt bei Ihnen erhobenen Daten verlangen;
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder auf Vervollständigung unvollständiger Daten gemäß Art. 16 DSGVO;
  • Recht auf Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten gemäß Art. 17 DSGVO, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen oder andere gesetzliche Pflichten oder Rechte zur weiteren Speicherung einzuhalten sind;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 18 DSGVO;
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO, d. h. das Recht, von Ihnen zur Verfügung gestellte und bei uns über Sie gespeicherte Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format übertragen zu bekommen oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;
  • Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung gemäß Art. 7 DSGVO;
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes gemäß Art. 77 DSGVO. Die für die ADAC Versicherung AG zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

    Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), 
    Promenade 18, 91522 Ansbach, 
    Tel.: 0981 18 00 93 0, Fax: 0981 18 00 93 800;

  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, wenn dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Legen Sie Widerspruch ein, wird die ADAC Versicherung AG Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, die ADAC Versicherung AG kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.


Ihre Datenschutzanfrage zur Umsetzung Ihrer Rechte kann formlos erfolgen. Um Ihnen und uns die Umsetzung zu erleichtern, können Sie sich per E-Mail an datenschutz.ug(at)adac.de wenden.

Stand März 2026